AGB

Stand: 04.09.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Kirsten Steil, nachfolgend „Anbieterin“, und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, nachfolgend „Teilnehmer“, über die Erbringung von Leistungen im Bereich Mantrailing und Geruchsdifferenzierung.

(2) Die Leistungen können insbesondere in Form von Einzeltrainings, Gruppen- und Kursterminen, Workshops, Seminaren sowie sonstigen vereinbarten Trainingseinheiten erbracht werden.

(3) Die AGB gelten sowohl für feste Veranstaltungstermine als auch für individuell zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer vereinbarte Einzeltermine.

(4) Die Angebote richten sich überwiegend an Verbraucher. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an Interessenten, eine Buchung bzw. Anmeldung abzugeben.

(2) Eine Buchung kann insbesondere über ein auf der Website bereitgestelltes Buchungs- oder Anmeldeformular, per E-Mail oder per WhatsApp erfolgen, soweit diese Kommunikationsmöglichkeit von der Anbieterin angeboten wird.

(3) Mit Übermittlung der Buchung oder Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.

(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anbieterin die Buchung ausdrücklich bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

(5) Bei individuell vereinbarten Einzelterminen kommt der Vertrag mit der Bestätigung des konkret vereinbarten Termins und der vereinbarten Leistung zustande.

(6) Bei festen Kursen, Gruppenveranstaltungen, Workshops oder Seminaren kann die Teilnehmerzahl begrenzt sein. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(7) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Zustandekommen des Vertrages.

(8) Die für die jeweilige Leistung geltenden Einzelheiten, insbesondere Termin, Ort, Dauer, Leistungsumfang und Preis, ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, dem Buchungsangebot, der Buchungsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Angaben zum Hund

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Angaben zu seiner Person und zu dem teilnehmenden Hund vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Der Teilnehmer hat die Anbieterin vor Beginn des Trainings über alle ihm bekannten Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Trainings, den Gesundheitszustand des Hundes oder die Sicherheit von Menschen oder Tieren von Bedeutung sein können.

(3) Hierzu gehören insbesondere: bekannte Aggressivität gegenüber Menschen oder anderen Hunden, bekannte Beißvorfälle, ausgeprägte Angst- oder Stressreaktionen, Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen, ansteckende Erkrankungen, Verletzungen, Läufigkeit, besondere Verhaltensauffälligkeiten, besondere Unverträglichkeiten sowie sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung des Trainings relevant sein können.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, die Teilnahme eines Hundes aus sachlichem Grund von bestimmten Sicherheits- oder Trainingsauflagen abhängig zu machen.

(5) Die Teilnahme eines Hundes kann verweigert oder eine bereits begonnene Teilnahme beendet werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Tierwohls oder des Infektionsschutzes erforderlich ist.

(6) Eine Teilnahme kann insbesondere untersagt werden, wenn der Hund an einer ansteckenden Erkrankung leidet oder nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere besteht.

(7) Bereits bestehende Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen des Hundes sind der Anbieterin vor Beginn des Trainings mitzuteilen.

§ 4 Verantwortung für den Hund

(1) Der Teilnehmer bleibt während der gesamten Trainings- oder Veranstaltungseinheit für seinen Hund verantwortlich.

(2) Der Teilnehmer hat seinen Hund entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, dem jeweiligen Trainingssetting und den individuellen Fähigkeiten des Hundes sicher zu führen und zu beaufsichtigen.

(3) Der Teilnehmer hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund keine vermeidbare Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt.

(4) Die gesetzliche Verantwortlichkeit des Hundehalters für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, bleibt unberührt.

(5) Soweit der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften für einen von ihm oder seinem Hund verursachten Schaden gegenüber einem Dritten einzustehen hat, stellt der Teilnehmer die Anbieterin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Teilnehmer den Schaden zu vertreten hat.

(6) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Schaden durch eine Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, für die diese nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen haben.

§ 5 Hundehalterhaftpflichtversicherung

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Teilnahme an den Leistungen der Anbieterin über eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund zu verfügen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich als Teilnahmevoraussetzung angegeben ist.

(2) Die Anbieterin kann vor Beginn oder während einer Veranstaltung einen geeigneten Nachweis über das Bestehen der erforderlichen Versicherung verlangen.

(3) Kann der erforderliche Versicherungsnachweis trotz Aufforderung nicht erbracht werden, kann die Teilnahme des Hundes aus Sicherheitsgründen verweigert werden.

(4) Gesetzliche Versicherungspflichten bleiben unberührt.

§ 6 Impfungen und Gesundheitszustand

(1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über die in der jeweiligen Ausschreibung oder Teilnahmeinformation genannten Impfungen und gegebenenfalls erforderlichen Gesundheitsnachweise verfügt.

(2) Soweit dies für die jeweilige Veranstaltung erforderlich ist, kann die Anbieterin vor Beginn die Vorlage eines Impfpasses oder eines geeigneten Nachweises verlangen.

(3) Ein Hund darf nicht teilnehmen, wenn er an einer ansteckenden Erkrankung leidet oder sein Gesundheitszustand eine Teilnahme nach den Umständen des Einzelfalls nicht zulässt.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, die Teilnahme eines Hundes aus Gründen des Infektionsschutzes, des Tierwohls oder der Sicherheit vorübergehend zu untersagen.

(5) Wird die Teilnahme aufgrund eines vom Teilnehmer zu vertretenden Umstandes verweigert, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser AGB.

§ 7 Verhalten während des Trainings

(1) Der Teilnehmer hat sich während des Trainings so zu verhalten, dass die Sicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf nicht beeinträchtigt werden.

(2) Den sachlich gerechtfertigten Anweisungen der Anbieterin ist Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung des Trainings dienen.

(3) Der Teilnehmer hat seinen Hund jederzeit so zu führen und zu sichern, dass nach den Umständen des jeweiligen Trainings keine vermeidbare Gefahr für Menschen oder andere Tiere entsteht.

(4) Die Anbieterin kann einen Teilnehmer oder Hund vorübergehend oder dauerhaft von einer Veranstaltung ausschließen, wenn dies aus Sicherheits-, Tierwohl- oder Infektionsschutzgründen erforderlich ist oder der Teilnehmer trotz vorheriger Aufforderung erheblich gegen wesentliche Regeln des Trainings verstößt.

(5) Soweit ein Ausschluss auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Verhalten beruht, bestehen Ansprüche auf Erstattung der Teilnahmegebühr nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Regelungen dieser AGB.

§ 8 Teilnahmegebühr und Zahlung

(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, dem Buchungsangebot, der Buchungsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

(3) Bei Buchungen, deren Trainings- oder Veranstaltungsbeginn innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss liegt, kann die Anbieterin die Zahlung vor Beginn der Leistung verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Soweit die Anbieterin nach § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung anwendet, wird die Umsatzsteuer in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.

§ 9 Absage und Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann eine gebuchte Leistung grundsätzlich vor deren Beginn absagen. Die Absage muss in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder – sofern die Buchung über WhatsApp erfolgt ist – per WhatsApp.

(2) Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage bei der Anbieterin.

(3) Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Teilnehmer eine gebuchte Leistung absagt, kann die Anbieterin anstelle der gesetzlichen Ansprüche folgende pauschalierte Stornokosten verlangen: bis 42 Tage vor Beginn 15 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, 41 bis 29 Tage vor Beginn 25 %, 28 bis 15 Tage vor Beginn 50 %, 14 bis 0 Tage vor Beginn 100 %.

(4) Die Anbieterin wird sich dabei anrechnen lassen, was sie infolge der Absage an Aufwendungen erspart, durch anderweitige Verwendung ihrer Leistungen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(5) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren, nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schadens vorbehalten. Auf die Stornopauschale wird ein solcher Schaden angerechnet.

(7) Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

(8) Eine Stornierung ist nicht erforderlich, soweit der Teilnehmer ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wirksam ausübt.

(9) Die Benennung einer Ersatzperson ist grundsätzlich möglich, sofern die Ersatzperson die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Durchführung der Leistung keine berechtigten organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder fachlichen Gründe entgegenstehen.

(10) Die Anbieterin ist über die Benennung einer Ersatzperson möglichst frühzeitig vor Beginn der Leistung zu informieren.

§ 10 Absage, Verschiebung oder Änderung durch die Anbieterin

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, eine Leistung oder Veranstaltung aus einem sachlich gerechtfertigten Grund abzusagen, zu verschieben oder den Trainingsort zu ändern.

(2) Ein sachlich gerechtfertigter Grund kann insbesondere vorliegen bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Anbieterin, höherer Gewalt, außergewöhnlichen oder für das Training ungeeigneten Witterungsbedingungen, behördlichen Anordnungen, unvorhersehbaren Sicherheitsrisiken, Erkrankung oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung nicht ermöglichen, sowie sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.

(3) Bei einer endgültigen Absage durch die Anbieterin wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr für die ausgefallene Leistung vollständig erstattet.

(4) Bei einer Verschiebung wird dem Teilnehmer nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

(5) Kann der Teilnehmer an einem angebotenen Ersatztermin nicht teilnehmen, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr für die betroffene Leistung vollständig erstattet.

(6) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Die Anbieterin wird die Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung möglichst frühzeitig informieren.

§ 11 Haftung der Anbieterin

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(5) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Eigenverantwortung und Grenzen des Trainings

(1) Das Training dient der fachlichen Anleitung und Unterstützung des Teilnehmers bei der Arbeit mit seinem Hund.

(2) Ein bestimmter Trainingserfolg, insbesondere das Erreichen eines bestimmten Ausbildungs-, Such- oder Verhaltensziels, wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die Teilnahme erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, des Ausbildungsstandes und der jeweiligen Grenzen des Teilnehmers und seines Hundes.

(4) Der Teilnehmer hat die Anbieterin über ihm bekannte Umstände zu informieren, die einer sicheren Durchführung einer Übung entgegenstehen können.

(5) Die Anbieterin ist berechtigt, Übungen anzupassen, abzubrechen oder durch eine andere geeignete Übung zu ersetzen, wenn dies insbesondere aufgrund des Verhaltens oder Gesundheitszustands des Hundes, der Witterungsbedingungen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

(6) Der Teilnehmer hat die fachlichen Hinweise der Anbieterin aufmerksam zu beachten.

(7) Die Anweisungen und Empfehlungen der Anbieterin ersetzen keine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.

(8) Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder Erkrankungen des Hundes ist gegebenenfalls ein Tierarzt zu konsultieren.

§ 13 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

(1) Im Rahmen von Trainings, Kursen, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen entstehen.

(2) Soweit Teilnehmer auf solchen Aufnahmen erkennbar abgebildet oder anderweitig identifizierbar sind und für die jeweilige Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt eine Veröffentlichung grundsätzlich nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

(3) Eine entsprechende Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme.

(4) Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(5) Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

(6) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus der jeweiligen Einwilligungserklärung.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Einzelheiten über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

(3) Die Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website der Anbieterin abrufbar.

§ 15 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

(1) Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist und für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(3) Dies kann insbesondere bei fest terminierten Trainings, Kursen, Workshops, Seminaren und individuell vereinbarten Einzeltrainings der Fall sein.

(4) Ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderliche Widerrufsbelehrung und die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

(6) Die gesetzlichen Informationspflichten werden durch diese AGB nicht ersetzt.

§ 16 Minderjährige Teilnehmer

(1) Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter an den Leistungen der Anbieterin teilnehmen.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über die Zustimmung zu verlangen.

(3) Soweit dies aufgrund der Art des Trainings oder der konkreten Umstände erforderlich ist, kann die Anbieterin die Teilnahme von der Anwesenheit oder Begleitung eines gesetzlichen Vertreters abhängig machen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

(3) Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit es auf das Vertragsverhältnis überhaupt Anwendung finden würde und seine Anwendung wirksam ausgeschlossen werden kann.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.